Das Auswärtige Amt wagt erste Schritte in Richtung sozialer Medien: @AuswaertigesAmt

Die Pressestelle des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland ist nun mit dem Account @AuswaertigesAmt auf Twitter vertreten, wie uns telefonisch durch die Pressestelle bestätigt wurde.

Der Account wurde bereits am 28. März diesen Jahres registriert. Seit dem 3. Mai werden dort Hinweise auf Mittelungen von www.auswaertiges-amt.de hingewiesen sowie Appelle und Aussagen des Amtes bzw. des Außenministers veröffentlicht. Auf direkte Ansprache und Replies durch andere Twitternutzer erfolgte bislang keine öffentliche Reaktion.

Gefolgt wird unter anderem den Außenministerien von Großbritannien, USA und Frankreich sowie der Europäischen Kommission, der deutschen Vertretung bei den Vereinten Nationen sowie dem Regierungssprecher Steffen Seibert.

Zu Recht wurde von einigen Twitter-Nutzern kritisch hinterfragt, ob es sich um einen offiziellen Account handelt. Weder ist das Profil vollständig ausgefüllt (z.B. Ortsangabe), noch ist ein Hinweis auf die Autoren im Profil oder umgekehrt ein Hinweis auf den Twitter-Account auf Seiten des Auswärtigen Amtes zu finden. Die Farben und der Hintergrund des Twitter-Profils entsrechen nicht dem Corporate Design des Auswärtigen Amtes und auf eine Übernahme von Grafikelementen von der Internetseite wurde auch verzichtet.

Als Grund für die bislang fehlende Verifizierung auf den Seiten des Auswärtigen Amtes wird angegeben, dass man zunächst eine angemessene Grundgesamtheit an Followern erreichen möchte, bevor man mit einer Pressemitteilung und der Verlinkung auf der eigenen Internetseite beginnt.

International beispielgebend für die behördliche Kommunikation ist das Foreign and Commonwealth Office in London. Die Briten haben bereits vor über drei Jahren mit der Kommunikation auf Twitter begonnen und ihre gesamte Online-Kommunikation strategisch aufgestellt. So findet auf der zentralen Übersichtseite Social Media auch die Social Media Policy (für die behördliche Kommunikation) und die Social Media Guidance (für die persönliche Kommunikation) öffentlich zugänglich.

Update: Mittlerweile hat die Pressestelle des Auswärtigen Amtes reagiert und auf vereinzelte Twitter-Nachrichten öffentlich geantwortet. Zudem hat @RegSprecher auf den Twitter-Account der Außenpolitik-Kollegen hingewiesen.

2 Replies

  • „Weder ist das Profil vollständig ausgefüllt (z.B. Ortsangabe), noch ist ein Hinweis auf die Autoren im Profil oder umgekehrt ein Hinweis auf den Twitter-Account auf Seiten des Auswärtigen Amtes zu finden. Die Farben und der Hintergrund des Twitter-Profils entsrechen nicht dem Corporate Design des Auswärtigen Amtes und auf eine Übernahme von Grafikelementen von der Internetseite wurde auch verzichtet.“

    Am Anfang sind sie alle gleich. Egal ob das Mütterchen von neben an, der Regierungssprecher Steffen Seibert oder das Auswärtige Amt. Alle müssen ihre ersten Gehversuche öffentlich machen.

    Sicherlich habt ihr auch schon über die ersten Schritte des @regsprecher gelsen.

  • Der Anfang war schon vor einigen Wochen. In der Zwischenzeit wäre es sicherlich möglich gewesen ein paar Vorbereitungen zu treffen. Und nicht alle sind gleich. Es macht mindestens einen rechtlichen Unterschied, ob wir hier von persönlicher oder behördlicher Kommunikation sprechen. Die Verwaltung hat sich an ein paar Grundsätze und Verordnungen zu halten, die für Privatpersonen nicht verpflichtend sind:

    1. Grundsatz der Gleichheit
    Warum entscheidet sich eine Behörde für ein bestimmtes Instrument und damit gegen andere? Muss sie sich entsprechend erklären?
    2. Grundsatz der Informationspflicht
    Der Absender einer Nachricht muss klar erkennbar sein. Angaben zum Kontakt/Impressum sind verpflichtend. Unter diesem Gesichtspunkt ist u.a. die Ortsangabe schon wichtig.
    3. Grundsatz des Datenschutzes
    Wenngleich eine Behörde nicht selbst die Daten eines Instruments anzapft – muss sie überprüfen, ob die ausgewählten Dienste das deutsche Datenschutzgesetz einhalten?
    4. Grundsatz der Barrierefreiheit
    Mit dem Thema Barrierefreiheit bist Du ja bestens vertraut – muss dann eigentlich auch für alle verwendeten Kommunikationsinstrumente einer Behörde gelten, oder?

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