OER-Whitepaper 2014 erschienen und in Berlin vorgestellt

Bild: Sebastian Horndasch/Wikimedia Deutschland (CC BY-SA 3.0)
Bild: Sebastian Horndasch/Wikimedia Deutschland (CC BY-SA 3.0)

Zwei Jahre ist es her als das erste Whitepaper zu Open Educational Resources (OER) an Schulen in Deutschland vom Internet & Gesellschaft Collaboratory erschien. Die Diskussionen und Debatten um OER, also Lehr- und Lernmaterialien, die kostenlos genutzt, weiterbearbeitet und frei weitergegeben werden können, rissen seither nicht ab – im Gegenteil, denn vor allem 2013 und 2014 wurden sie intensiver geführt denn je. Das zweite OER-Whitepaper erscheint nun als komplette Überarbeitung des ersten und bietet einen aktuellen Einstieg und Überblick für Betroffene, Interessierte und Entscheidungsträger auf insgesamt 77 Seiten. Die Autoren Jöran Muuß-Merholz und Felix Schaumburg, die bereits das erste Whitepaper verfassten, erstellten eine umfassende Bestandsaufnahme  zum Thema OER in Schulen mit Grundlagen, Verständnisse, Akteurinnen und Akteuren sowie dem aktuellen Entwicklungsstand.

Neben der Druckfassung in kleiner Auflage steht die 2014er Edition des OER-Whitepapers in verschiedenen anderen Formaten zur Verfügung: oer-whitepaper.collaboratory.de.

Grafische Aufbereitungen, teilweise aktualisierte Inhalte zum Whitepaper und vieles mehr zum Thema OER gibt es unter: www.open-educational-resources.de.

Auf der Veranstaltung “Europe goes OER – Welchen Weg geht Deutschland?” von Wikimedia Deutschland wurde die druckfrische 2014er Edition des Whitepapers vorgestellt. Der Abend nahm insgesamt eine Bestandsaufnahme zu OER in Deutschland und Europa vor. Denn neben Jöran Muuß-Merholz, der das Whitepaper vorstellte (Video seines Vortrags), war auch Professor Fred Mulder, UNESCO Chair für Open Educational Resources an der Open Universiteit Nederland, zu Gast. Mulder sprach über den Stand von OER in anderen europäischen Ländern und referierte über die Idee von Open Education im europäischen und weiteren internationalen Kontext (Mulders Präsentation & Video seines Vortrags).

Im internationalen Vergleich, so machte Mulder in der anschließenden Diskussion deutlich, nehme Deutschland eher eine “konservative Haltung” ein, die “es in Opposition zu OER gebraucht habe” (vgl. Blogartikel von Ingo Bless). Der Abend und die vielfältigen Entwicklungen zeigen letztlich, dass uns das Thema OER auch in den nächsten Jahren noch beschäftigen wird und auch sollte.

Weitere Eindrücke der Veranstaltung sind auf Wikimedia Commons zu finden. Auf dem Blog des Bildungsservers hat Ingo Bless einen ausführlichen Artikel verfasst. Außerdem hat Ole Wintermann einen Beitrag zur Veranstaltung und Stand der Dinge im Bereich OER geschrieben.

Wie beim ersten Whitepaper waren Jörg Eisfeld-Reschke und Kristin Narr von ikosom auch bei Entstehung der 2014er Edition beteiligt. Eisfeld-Reschke gehörte dem Reviewteam an und Narr leitete das gesamte Projekt.

Dieser Blogbeitrag ist zuerst im Blog des Internet & Gesellschaft Collaboratory e.V. erschienen und steht unter der Creative Commons Lizenz CC BY 3.0 DE

Das geraubte digitale Vermächtnis: Verstossen Rösler und Brüderle gegen das Bundesarchivgesetz?

Philip Rösler und Wolfgang Brüderle haben ihre Facebook-Profile gelöscht, so berichten verschiedene Medien die Erkenntnisse von unseren geschätzten Kollegen Jona und Martin von Pluragraph. Aber in der Regel schreiben die Medien nur darüber, dass sie das tun, weil die beiden FDP-Spitzenpolitiker Angst vor den negativen Kommentaren auf ihren Seiten haben.

In Wirklichkeit ist der Skandal viel größer. Ob Rösler oder Brüderle Angst vor den negativen Kommentaren haben, kann doch nicht entscheidend dafür sein, ob eine öffentliche Kommunikation von zwei derzeit noch aktiven Politikern einfach gelöscht werden kann? Denken die beiden, ihre öffentlichen Profile auf Facebook sind ihre Privatangelegenheit? Denkt ihre Partei, dass die Profile der Politiker nach dem Wahlkampf keine Relevanz mehr haben?

Das Bundesarchivgesetz regelt eigentlich sehr deutlich, dass alle Verfassungsorgane ihre Kommunikation zur Archivierung anbieten müssen:

Die Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes, die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und die sonstigen Stellen des Bundes haben alle Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben einschließlich der Wahrung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nicht mehr benötigen, dem Bundesarchiv […] zur Übernahme anzubieten […].

Continue reading „Das geraubte digitale Vermächtnis: Verstossen Rösler und Brüderle gegen das Bundesarchivgesetz?“

Youtube vs. GEMA – 2. Teil der Urheberrechtssessions auf ununi.tv

Die Session findet nicht statt, da es bei mehreren Referenten zu Terminkollissionen gekommen ist.

Am Montag, den 11.6.2012 findet um 14 Uhr die zweite Session der Urheberrechtsreihe auf ununi.tv statt. Diesmal geht es um den Streit zwischen Youtube und GEMA, aber eigentlich um den tiefergehenden Streit um die Zukunft von Verwertungsgesellschaften. Continue reading „Youtube vs. GEMA – 2. Teil der Urheberrechtssessions auf ununi.tv“

„Digitale Mentalität“ – Spannende Umfrage des IFSE zu Liebe, Träume und Copyright

Unser Partner, das Institut für Strategieentwicklung (IFSE) erstellt gerade eine Studie „Digitale Mentalität“ teilzunehmen. Themen sind der Umgang mit digitalen Inhalten sowie Einstellungen zu Themen rund um das Internet, zum Urheberrecht, zu legalen und illegalen Kopien, zu Geschäftsmodellen sowie zum Leistungsschutzrecht. Die Studie wird unabhängig durchgeführt, und die Ergebnisse werden kostenlos zur Verfügung gestellt, was wir als OpenScience-Vertreter sehr gut finden. Continue reading „„Digitale Mentalität“ – Spannende Umfrage des IFSE zu Liebe, Träume und Copyright“

ununi.tv und collaboratory: Urheberrechts-Session zu Creative Commons

Im Dezember wurde mit ununi.tv eine virtuelle Hochschule für Film, TV und Web gelauncht, die allen Interessierten, MedienmacherInnen und QuereinsteigerInnen auf Basis von Google+ Hangouts eine Möglichkeit bietet, sich umfassend an der Schnittstelle von Internet und Bewegtbild weiterzubilden.

Mit regelmäßigen Themen-Reihen geht ununi.tv nun in die nächste Runde und will so das bestehende Netzwerk vergrößern und die Akteure dazu animieren, eigene Sessions zu organisieren.

Am 19. April 2012 findet um 10 Uhr unter dem Titel Sinn und Unsinn von Creative Commons (Urheberrecht #01) die erste von vier monatlichen Sessions zum Thema Urheberrecht statt. Die Themenserie wird inhaltlich und finanziell unterstützt vom Ohu Urheberrecht des Internet und Gesellschaft Co://laboratory, das von ikosom koordiniert wird. Continue reading „ununi.tv und collaboratory: Urheberrechts-Session zu Creative Commons“

ACTA – Ein Überblick

Das Handelsabkommen ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) – seit 2007 verhandelt u.a. von der EU, den USA, Japan und Kanada – sorgt für Wirbel. Die Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern spitzen sich in Deutschland zu. Seit Januar 2012 wird ACTA von allen Medien vermehrt thematisiert und zieht die Aufmerksamkeit einer breiten Öffentlichkeit auf sich.

Das Anti-Piraterie-Abkommen ist für die Einen – insbesondere für die Verwertungsindustrie und Wirtschaftsverbände – eine Chance, die Produkt- und Markenpiraterie auf internationaler Ebene einzudämmen. Für die Anderen ist ACTA eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und den Datenschutz im Internet.

Gestern und heute finden ACTA-Anhörungen von einigen Fraktionen im Europäischen Parlament statt. Die Diskussionen sind also noch nicht vorbei. Um sich eingehend über das umstrittene Handelsabkommen informieren und sich eine Meinung bilden zu können, werden hier ein paar Links zusammengeführt, die einen Überblick über ACTA geben sollen. Continue reading „ACTA – Ein Überblick“

Surftipp: Beispiele für Fair Use vom Center for Social Media

Immer wieder wird in der deutschen Urheberrechtsdebatte über das Prinzip des FairUse gestritten, das vor allem in der amerikanischen Rechtssprechung zu finden ist.

Im Kern geht es darum, dass nicht wie im kontinentaleuropäischen Rechtssystem üblich über sogenannte Schrankenregelungen Ausnahmen vom Urheberrecht geschaffen werden (zum Beispiel im Rahmen des Zitatrechts), sondern eine allgemeine Klausel geschaffen wurde, die bestimmte Verwendungszwecke davon ausnimmt, bei der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material die Genehmigung der Urhebern zu benötigen.

Klarer wird das schon in der Definition der englischen Wikipedia:

Fair use is a limitation and exception to the exclusive right granted by copyright law to the author of a creative work. In United States copyright law, fair use is a doctrine that permits limited use of copyrighted material without acquiring permission from the rights holders. Examples of fair use include commentary, criticism, news reporting, research, teaching, library archiving and scholarship. It provides for the legal, unlicensed citation or incorporation of copyrighted material in another author’s work under a four-factor balancing test.

Die FairUse-Klausel wird durch Einzelurteile ausdifferenziert, d.h. Gerichte entscheiden in der Regel bei Streitigkeiten, ob die FairUse-Klausel anwendbar ist oder nicht. Dieses fallbasierte Erneuern des amerikanischen Rechtsrahmen ist in dem kontinentaleuropäischen Rechtssystem so einfach nicht möglich, weil die Ausnahmen vom Urheberrecht durch den Gesetzgeber festgelegt werden müssen.

Das Center for Social Media hat in einer Reihe von Veröffentlichungen Beispiele der Nutzung des FairUse-Prinzips für Filme, Poesie und andere Nutzungsarten aufzeigt.

Das ganze ist eine gute Zusammenstellung, welche Dynamik das FairUse-Prinzip bringen kann, da es für eine Reihe von Anwendungen erlaubt, kostengünstig kreative Werke herzustellen, die nicht den kostenintensiven Prozess der Genehmigung aller Urheber notwendig macht, dass nicht-kommerziellen Künstlern in Deutschland manchmal große Schwierigkeiten bereitet.

Best Practices | Center for Social Media.

Internet & Gesellschaft Co:llaboratory: Tag der offenen Ohus am 13.01.

Das Co:llaboratory hat sieben Arbeitsgruppen namens Ohus, eines davon das Ohu Urheberrecht, das von uns mitkoordiniert wird.

Am Freitag den 13.01.2012 stellen die Co:llaboratory Ohus sich selbst und ihre Arbeit auf dem ersten Tag der offenen Ohus vor.

Expertinnen und Experten geben Einblicke in Ihre Projekte und freuen sich auf neuen Input aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier gibt es weitere Informationen:

Internet & Gesellschaft Co:llaboratory: Tag der offenen Ohus am 13.01..

Internet & Gesellschaft Co:llaboratory: Ohu Urheberrecht beschäftigt sich mit der Unternutzung öffentlich finanzierter Werke

Das Ohu Urheberrecht ist eine Arbeitsgruppe, das u.a. von ikosom koordiniert wird, im Rahmen des Google Co:llaboratory Internet & Gesellschaft. Zur Zeit beschäftigt sich das Ohu sehr stark mit der Unternutzung öffentlich-finanzierter Werke:

Auf den beiden letzten Treffen des Ohu am 30.10.2011 und am 8.12.2012 haben wir uns noch einmal mit dem Thema der “Unternutzung öffentlich finanzierter Werke” beschäftigt. Das Thema beinhaltet eine ganze Reihe an Zielkonflikten zwischen zunehmender Digitalisierung, veraltetem Urheberrecht und analogen Geschäftsmodellen von Medienunternehmen.

Am meisten präsent ist wohl das Thema des “Depublizierens”, also der durch Medienstaatsverträge verfügten Entfernung von Sendungen und Filmen aus dem Internetangebot der öffentlich-rechtlichen Sender. Obwohl diese Sendungen durch Gebührenzahlungen der Bürger finanziert sind, stehen sie nicht für die Nutzung und Weiterverwendung zur Verfügung.

Die Unternutzung dieser Güter hängt auch eng mit den verwaisten Werken zusammen. Dies sind ebenfalls Filme, aber auch Bücher, bei denen die Schutzfristen verhindern, dass diese in der Public Domain verfügbar sind, bei denen sich aber der Urheber nicht mehr feststellen lassen kann. Auch hier schlummern viele Schätze, die schon einmal öffentlich finanziert wurden, und die nicht der Nutzung zur Verfügung stehen.

Ein dritter Aspekt ist aber die Bereitstellung von öffentlich-finanziertem Bild- und Tonmaterial – auch hier ist aufgrund von Konflikten mit anderen Urhebern bisher es noch nicht gelungen, ein sinnvolles System zu finden, dass es erlaubt, öffentlich-finanziertes Bild- und Tonmaterial anderen Medienhäusern und Unternehmen als Rohmaterial zum Beispiel unter Creative Commons Lizenz zur Verfügung zu stellen.

Die Ohu Urheberrecht wird im 1. Quartal 2012 ein Fachgespräch zum Thema „Unter- Nutzung öffentlich finanzierter Werke“ durchführen. Hier sollen die Diskussionen der letzten Treffen einem Check unterzogen und entsprechend weiterentwickelt werden. Im Vorfeld wird es ein Thesenpapier geben, dass die Problematik aufzeigt. Das Thesenpapier wird bei der Ohu-Konferenz am 13. Januar 2012 innerhalb der Ohu diskutiert. Wer Interesse hat daran teilzunehmen, kann sich gerne hier informieren und anmelden.

via Internet & Gesellschaft Co:llaboratory: Ohu Urheberrecht beschäftigt sich mit der Unternutzung öffentlich finanzierter Werke.

Social Media Week Berlin: Crowdfunding, Urheberrecht, digitaler Mensch

Social Media Week 2011Am Montag beginnt in insgesamt zwölf Städten die Social Media Week. Neben Chicago, L.A., Mailand, Moskau, Rio de Janeiro und Glasgow findet die weltweite Konferenz zu sozialen Medien, Internetwirtschaft und digitaler Gesellschaft auch in Berlin satt. Dabei trägt das Institut für Kommunikation in sozialen Medien einiges zum Programm teil. Rund um die Themen Crowdfunding, Urheberrecht und dem digitalen Menschen haben wir von Montag bis Freitag jeden Tag etwas im Programm.

Hier ein Überblick über alle Sessions von und mit Mitgliedern von ikosom:

Fund Your Film! // hosted by MTV Networks // organised by ikosom

Montag, 19.9. 2011, betahaus, 19:00 – 20:30


Copyright – Expert Luncheon // hosted by Co:llaboratory

Dienstag, 20.9.2011, Aufbau Haus Cube, 13:00 – 15:00


Der digitale Mensch

Mittwoch, 21.9.2011, Aufbau Haus, 14:00 – 14:45


Crowd Fund Your Business! // with Jens-Uwe Sauer, Seedmatch CEO // hosted by ikosom

Mittwoch, 21.9.2011, BASE camp, 17:00 -17:30


Crowdfunding and crowdsourcing in Cultural Management

Donnerstag, 22.9.2011, Lounge “Die Turnhalle”, 19:00 – 21:00


Digital Fundraising for NGOs and NPOs // organised by ikosom

Freitag, 23.9.2011, Aufbau Haus, 09:00 – 11:00


Digital Fundraising – Workshop for NGOs & NPOs // hosted by ikosom

Freitag, 23.9.2011, Aufbau Haus Cube, 12:00 – 15:30


The Crowd Is Good

Freitag, 23.9.2011, Aufbau Haus, 16:30 – 18:00
Hashtag #smwBCrowdGood


Für mehr Infos und tagesaktuelle Nachrichten zur Social Media Week Berlin lohnt es sich die Veranstalter auf Twitter und Facebook, genauso wie ikosom (Twitter, Facebook) zu verfolgen.

„Von der Idee zum Werk“ – Diskussion zum Thema Urheberrecht in Braunschweig

Heute ist das ikosom auf einem Panel im Haus der Wissenschaft in Braunschweig vertreten:

Podiumsdiskussion am 21.06.2011, 19 Uhr –
Raum Veolia

Insbesondere das Internet erlaubt einen einfachen Zugriff auf Texte, Bilder und andere Produkte kreativer Arbeit. Oft werden diese Produkte wissentlich und willentlich kopiert, häufig kommt es aber auch zu unwissentlichen Urheberrechtsverletzungen, da die Grenzen meist nicht bekannt sind.

Gibt es bereits genügend gesetzliche Regelungen? Sind diese überhaupt zu überwachen? Oder kann eine strenge gesetzliche Regelung des Urheberrechts zu einem gegensätzlichen Effekt führen und kreative Leistung womöglich verhindern? Diese und weitere Fragen rund um das Urheberrecht und die kreative Branche können Sie am 21. Juni mit den Experten diskutieren.
Diskussion mit

  • Karsten Wenzlaff (Gründer des Instituts für Kommunikation in sozialen Medien, Berlin; Mitglied der dritten Co:Lab-Initiative)
  • Robert Glogowski (Inhaber geckodesign, Mitglied im Vorstand des Bundesverbands der deutschen Kommunikationsdesigner, Braunschweig)
  • Benjamin Heidersberger (Künstler, Hannover)
  • Dr. Stefan Risthaus (Rechtsanwalt, Braunschweig)
  • Moderation: Florian Arnold (Braunschweiger Zeitung)

Crowdfunding und Urheberrecht – Sind Ideen geistiges Eigentum?

Raban von Buttlar hat Jura in Dresden und Potsdam mit dem Interessenschwerpunkt Kommunikationsgrundrechte und Urheberrecht studiert. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestag zum Thema Internetfragen (2007/2008). Seine juristischen Wahlstationen absolvierte er bei verschiedenen Potsdamer TV-Produktionsunternehmen (u.a. Grundy Ufa, Producers at Work). Er betreibt eine Anwaltskanzlei in Berlin.

Dank Crowdfunding kann eine gute Projektidee durch eine Masse von Unterstützern finanziert und dadurch realisiert werden. Bevor man sein Projekt online stellt, sollte man sich klar machen, dass eine mit wenigen Sätzen beschriebene Idee mit rechtlichen Mitteln nicht schützbar ist.

Eine Filmidee beispielsweise kann grundsätzlich von jedem übernommen werden, ohne dass man juristisch etwas dagegen unternehmen kann. Denn das Urheberrecht hilft nicht dem, der über seine großartige Idee nur redet, sondern demjenigen, der sie konkret umsetzt. Nur dann, »wenn schon etwas da ist« – nämlich eine sinnlich wahrnehmbare schöpferische Leistung – kann rechtlicher Schutz überhaupt greifen.

Um urheberrechtlichen Schutz erlangen zu können, muss eine Filmidee so detailliert ausgearbeitet werden, dass am Ende ein fertiges Treatment (als Vorstufe zum Drehbuch) vorliegt. Dafür müssen alle Figuren, ihre Beziehungen zueinander und der Handlungsverlauf mit allen wesentlichen Wendungen beschrieben werden. Wenn sich das Resultat vom »alltäglichen und routinemäßig Erstellten « abhebt und so die rechtliche Hürde der »Schöpfungshöhe« genommen ist, liegt ein »Sprachwerk« vor. Dieses darf nicht mehr ohne weiteres von anderen genutzt werden.

Am besten geschützt ist aber der fertige Film. Beim Crowdfunding werden eher Ideen als ausgearbeitete Werke präsentiert. Es gilt, die Idee so genau zu beschreiben, dass man das Interesse der Unterstützer weckt. Ohne sein ganzes Pulver zu verschießen. Man sollte eine Menge guter und konkreter Ideen für die tatsächliche Umsetzung im Hinterkopf haben und (im Zweifel) auch erstmal dort behalten.

Dieser Text entstammt dem Handbuch Crowdfunding, das weitere Texte zum Thema Crowdfunding enthält. Es kann im Publikationsverzeichnis bestellt werden.

Raban von Buttlar hat Jura in Dresden und Potsdam mit dem Interessenschwerpunkt Kommunikationsgrundrechte und Urheberrecht studiert. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestag zum Thema Internetfragen (2007/2008). Seine juristischen Wahlstationen absolvierte er bei verschiedenen Potsdamer TV-Produktionsunternehmen (u.a. Grundy Ufa, Producers at Work). Er betreibt eine Anwaltskanzlei in Berlin.

„Wann lernt die Linke im Web 2.0 das Laufen“ – ikosom auf der Linken Medienakademie

Vom 9. bis zum 13. März 2011 fand die 8. Linke Medienakademie in Berlin statt. Im Vorfeld hatte Karsten Wenzlaff einen politischen Kommentar auf vorwaerts.de veröffentlicht, der sich damit auseinandersetzt, warum es „linke Netzpolitik“ im Augenblick sehr schwer hat.

Machen wir uns nichts vor – die Linke ist netzpolitisch nur dabei, die Vorschläge von Mitte-Rechts immer wieder einzufangen, die schlimmsten Entscheidungen zu verhindern. Von Zensursula-Netzsperren bis zur Vorratsdatenspeicherung – immer wieder müssen netzpolitische Argumente hinter sicherheits- und innenpolitischen Argumenten zurückstecken. Linke Netzpolitik, das ist vor allem die Abwehr absurder Vorschläge konservativer Netzpolitik.

Am Samstag, den 12. März 2011, war Karsten Wenzlaff auf einen Panel vertreten, der sich ebenfalls mit diesem Thema befasste: „Wann lernt die Linke im Web 2.0. das Laufen.“. Moderiert wurde die sehr spannende Diskussion von Juliane Witt, die das recht umfangreiche Panel gut durch den Nachmittag führte. Weitere Gäste waren der Politikwissenschaftler Dr. Christoph Bieber, der Blogger Markus Beckedahl von netzpolitik.org, Christopher Lauer von der Piratenpartei sowie die beiden Politiker der Linken Halina Wawzyniak und Bodo Ramelow.

Heise.de hat eine sehr gute Zusammenfassung erstellt, hier ein Ausschnitt:

Karsten Wenzlaff, Online-Redakteur bei der SPD-Parteizeitung Vorwärts und Gründer des Instituts für Kommunikation in sozialen Medien, monierte ebenfalls, dass es noch keine linke digitale Zivilgesellschaft gebe. Er plädierte daher für gemeinsame politische Bündnisse über bisherige „sektiererische Gremien“ rund ums Internet bei Sozialdemokraten, Linken und Grünen.

Noch ist das Netz für Wenzlaff noch „keine fünfte Macht“ neben den klassischen Medien. In den Parteien selbst würden Netzpolitiker trotz der „Impulse“ der Piratenpartei relativ schnell überstimmt, „wenn andere Positionen relevant werden“. So hätten in der SPD jüngst Außenpolitiker Wikileaks als gefährliches Werkzeug bezeichnet. In der Frage der Vorratsdatenspeicherung gäben die Innenpolitiker den Ton an. Auch die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) hätten nicht „Blogs und Tweets“ zu Fall gebracht, meinte der Journalist, sondern parteipolitische Spielchen der CDU in Nordrhein-Westfalen.

Umfrage zum Urheberrecht der Zukunft

Seit November 2010 arbeitet das Institut für Kommunikation in sozialen Medien eng mit dem Google Co://llaboratory zusammen. Mit meinem Hintergrund als Journalist arbeite ich eng im Expertenkreis „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft„, wo es darum geht, vor dem Hintergrund neuer Aushandelungsmodelle zwischen Kreativen, Verwertern und Prosumern über die Ausgestaltung von Urheber- und Verwertungsrechten zu diskutieren.

Der Arbeitsprozess ist collaborativ – d.h. gemeinsam werden Positionen erarbeitet. Ich bin da unter anderem aktiv in der Arbeitsgruppe „Journalismus“ und „Kreativer“. Um das ganze auch etwas zu unterfüttern, läuft seit Dezember eine Delphi-Studie – hier können Urheberrechtsexperten sich einbringen. Continue reading „Umfrage zum Urheberrecht der Zukunft“