Das geraubte digitale Vermächtnis: Verstossen Rösler und Brüderle gegen das Bundesarchivgesetz?

Philip Rösler und Wolfgang Brüderle haben ihre Facebook-Profile gelöscht, so berichten verschiedene Medien die Erkenntnisse von unseren geschätzten Kollegen Jona und Martin von Pluragraph. Aber in der Regel schreiben die Medien nur darüber, dass sie das tun, weil die beiden FDP-Spitzenpolitiker Angst vor den negativen Kommentaren auf ihren Seiten haben.

In Wirklichkeit ist der Skandal viel größer. Ob Rösler oder Brüderle Angst vor den negativen Kommentaren haben, kann doch nicht entscheidend dafür sein, ob eine öffentliche Kommunikation von zwei derzeit noch aktiven Politikern einfach gelöscht werden kann? Denken die beiden, ihre öffentlichen Profile auf Facebook sind ihre Privatangelegenheit? Denkt ihre Partei, dass die Profile der Politiker nach dem Wahlkampf keine Relevanz mehr haben?

Das Bundesarchivgesetz regelt eigentlich sehr deutlich, dass alle Verfassungsorgane ihre Kommunikation zur Archivierung anbieten müssen:

Die Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes, die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und die sonstigen Stellen des Bundes haben alle Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben einschließlich der Wahrung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nicht mehr benötigen, dem Bundesarchiv […] zur Übernahme anzubieten […].

Brüderle und Rösler hatten beide das Amt des Wirtschaftsministers inne und sie haben ihren Facebook-Kanal zur Kommunikation über ihre Arbeit genutzt. Ebenso wie Pressemitteilungen, Briefe, Stellungsnahmen, Publikationen sind diese natürlich zur archivieren – schon allein weil auch die negativen Kommentare ein Stück Zeitgeschichte sind.

So regelt es auch das BArchG:

Unterlagen im Sinne dieses Gesetzes sind Akten, Schriftstücke, Karten, Pläne sowie Träger von Daten-, Bild-, Film-, Ton- und sonstigen Aufzeichnungen.

Die beiden FDP-Politiker zerstören das digitale Vermächtnis der Gesellschaft, indem sie Historikern, Politikwissenschaftlern, Medien und den Bürgern keinen Zugriff auf diesen Dialog mehr erlauben.

Das Bundesarchivgesetz lässt eine Ausnahme zu: das Parlament darf selber entscheiden, wie es seine Dokumente archiviert. Aber eben nicht der einzelne Abgeordnete, sondern das Parlament als Institution.

In anderen Ländern sind wir da schon weiter. Die Library of Congress beispielsweise speichert Twitter-Feeds und Facebook-Fan-Seiten von ausgewählten Persönlichenkeiten, wie Mashable berichtet.

Vermutlich wird das Problem erst als solches verstanden werden, wenn die Facebook-Seiten von Politikern und Twitter-Accounts nicht mehr von den Mitarbeitern nur „gepflegt“ werden, sondern aktiv genutzt wird. Solange das Internet aber noch Neuland ist, kann man wenig Verständnis für dieses digitale Harakiri aufbringen.

2 Replies

  • Naja, da das tatsächlich eine private Angelegenheit in deren eigenem Namen ist, so können die das auch löschen. Das wäre ja noch schöner, wenn der Einzelne diese Freiheit nicht mehr hätte…

  • Es sind öffentliche Facebook-Fan-Seiten von zwei Personen des öffentlichen Lebens, die durch Steuerzahler finanziert werden und einen wesentlichen Teil ihrer politischen Aktivitäten als Minister über ihre Facebook-Fan-Seiten kommuniziert haben. Es geht nicht um den privaten Facebook-Account, mit dem sich Rainer Brüderle bei Spotify anmeldet. Nein, weder Rainer Brüderle noch Philipp Rösler hatten ein Recht, ihre Facebook-Fan-Seiten zu löschen.

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