Welche Steuern muss ich beim Crowdfunding zahlen?

In Crowdfunding-Diskussionen und -Workshops gibt es immer wieder die Frage, wie Crowdfunding steuerrechtlich behandelt wird. Ich probiere an dieser Stelle mal eine Übersicht zu geben unter Berücksichtigung der zahlreichen Diskussionen dazu in diversen Blogs, in der Facebook-Gruppe Crowdfunding und im German Crowdfunding Network.

Im Wesentlichen beschränke ich mich hier auf das Reward-Based Crowdfunding. Die Ausführungen sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen, sondern es empfiehlt sich immer einen Anwalt oder Steuerberater zu kontaktieren, bevor man ein Crowdfunding-Projekt beginnt, insbesondere dann, wenn das Projekt einen Umfang im fünfstelligen Eurobereich hat.

Die Diskussion ist natürlich lange nicht abgeschlossen, insofern ist das vorliegende nur mal ein Zusammenstellen meiner Recherchen in dem Bereich. Ich bin aber selbst nicht Steuerberater, insofern kann ich mich natürlich auch irren. Für Kommentare und Ergänzungen bin ich dankbar.

Welche Form des Rechtsgeschäft ist Reward-Based Crowdfunding?

Die kurze Antwort: Es entsteht ein Kaufvertrag.

Wenn jemand über eine Reward-Based Crowdfunding-Plattform ein Projekt unterstützt, dann gehen die AGBs der meisten Plattform davon aus, dass dies einen Kaufvertrag zwischen Geldgeber und Geldempfänger konstituiert, unabhängig davon die Prämie materieller Natur (CD, Download eines Films, Eintrittskarte) oder immaterieller Natur (Widmung, Danksagung, Nennung im Booklet, Logopräsenz) ist (§433ff BGB).

Da in der Regel das Crowdfunding über das Internet zustande kommt, gelten die besonderen Vorschriften für Fernabsatzverträge (§312ff BGB), insbesondere das Widerrufsrecht (§312d BGB).

Ist Crowdfunding eine Schenkung, die steuerfrei ist?

Die kurze Antwort: Nein.

Bei Beträgen, die ohne Gegenleistung gegeben werden, wird teilweise argumentiert, dass hier eine Schenkung vorliegt (zum Beispiel in diesem Blogpost). Tino Kressner argumentiert ebenso in seinem Blog bei startnext. Im Erbschaftssteuergesetz ist auch die Schenkung zwischen Privatpersonen geregelt und dort wird ein Freibetrag von 20.000 Euro pro Person festgelegt, der steuerfrei ist (§16 ErbStG).

Ich persönlich bin mir aber unsicher, ob diese Analyse richtig ist. Eine Schenkung muss in der Regel unentgeltlich (§ 516 BGB) erfolgen. Unentgeltich bedeutet nicht nur, dass die Schenkung nichts kosten darf, sondern auch dass keine Gegenleistung erfolgen darf (§ 320ff BGB). Das bedeutet aber einerseits, dass für viele der Crowdfunding-Projekte Dankeschöns, Prämien, Perks und Gegenleistungen im Zuge der Geldzahlung erworben werden können, kann ohnehin nicht von einer Schenkung geredet werden.

Aber auch für einen Crowdfunding-Betrag ohne Gegenleistung ist der Begriff der Schenkung nicht angebracht. Man könnte leicht argumentieren, dass bei einem Crowdfunding-Projekt mit der Realisierung eines bestimmten Vorhabens geworben wird, insofern jeder gegebene Geldbetrag an das Versprechen geknüpft ist, bei erfolgreicher Finanzierung das beworbene Projekt auch umzusetzen. Selbst wenn also keine Gegenleistung verlangt wird, ist das gesamte Crowdfunding-Projekt eine Gegenleistung für den Geldgeber.

Noch viel weniger ist der Begriff der Schenkung geeignet, wenn der Empfänger mit dem Crowdfunding-Projekt die Ausgaben für ein kommerzielles Projekt finanziert. Wer also ein Buch finanziert, welches er danach verkaufen will, und die Erstellung des Buchs als Crowdfunding-Projekt sich finanzieren lässt, kann vor dem Finanzamt sehr schlecht argumentieren, dass hier ein Geschenk vorgelegen hat. Es könnte ja durchaus sein, dass jemand das Crwodfunding-Projekt erstmal ohne Kauf einer Prämie finanziert, weil er später im Laden beabsichtigt, das Buch zu kaufen. Hinzu kommt, dass eine Schenkung in der Regel von Privatpersonen an Privatpersonen vorgenommen wird – und nicht von Privatpersonen an Unternehmen, die das als Erlös verbuchen müssten.

Der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass es zwar die Möglichkeit gibt, Schenkungen mit Auflagen zu versehen und teilweise wird das auch so verstanden, dass Crowdfunding einem Schenkungsvertrag mit Auflagen entspricht, aber auch hier sind die obigen Zweifel (Gegenleistungen, Privat-an-Unternehmen-Schenkung) angebracht.

Der Begriff der Schenkung ist nicht trivial, deswegen würde ich empfehlen, als Projektbetreiber nicht davon auszugehen, dass die Crowd mir etwas schenken will. Es ist auch kein Trinkgeld, denn das wäre zwar eine unentgeltliche Schenkung, aber an einen Arbeitnehmer, der für seinen Arbeitgeber eine Dienstleistung zugunsten des Kunden erfüllt (§ 107 Abs. 3 GewO). Das ist bei Crowdfunding-Projekten in der Regel nicht der Fall, weil das Projekt ja nicht als Dienstleistung eines Arbeitnehmers für einen Arbeitgeber durchgeführt wird. Auch hier gilt aber das Prinzip der Unentgeltlichkeit.

Auch wenn einige Finanzämter und Plattformen den Begriff der Schenkung akzeptieren, so ist davon auszugehen, dass über kurz oder lang nicht aufrecht erhalten wird. Wer also ein Crowdfunding-Projekt gemacht hat und nach einigen Jahren eine Betriebsprüfung erlebt, kann hier garantiert mit Nachforderungen rechnen, wenn er bestimmte Steuern nicht entrichtet hat.

Muss ich als Crowdfunding-Projektbetreiber ein Gewerbe anmelden?

Die kurze Antwort: Wenn das Crowdfunding-Projekt unternehmerischen Charakter hat, dann ja.

Ein Gewerbe anzumelden, ist nicht immer notwendig wenn man etwas verkauft, denn es gibt ja auch Möglichkeit des Privatverkaufs (Flohmärkte, Anzeigenblätter, ebay), aber die Grenzen für Privatverkäufe sind vom Gesetzgeber relativ eng gesetzt. Es hängt vor allem ab, was derjenige macht, der das Crowdfunding-Projekt betreibt.

In Deutschland muss man immer ein Gewerbe anmelden, wenn man langfristig unternehmerisch tätig sein will und Gewinnabsichten erzielen will (§15 EStG Absatz 2). Bei Crowdfunding-Projekten, die klar eine kommerzielle Natur aufweisen oder einem langfristigen Aufbau eines Unternehmens dienen, ist im Zweifel eine Gewerbeanmeldung immer angebracht.

Ausnahmen für die Gewerbeanmeldung gibt es für bestimmte freiberufliche Tätigkeiten, zum Beispiel als Apotheker oder Anwalt – die Ausnahmen werden in § 6 der Gewerbeordnung bestimmt.

Muss ich Einkommensteuer bezahlen?

Die kurze Antwort: Ja.

Ein Crowdfunding-Projekt ist in der Regel einkommensteuerpflichtig für Privatpersonen, Einzelunternehmer und Unternehmer in Personengesellschaften (GbR). Die Crowdfunding-Umsätze können aber mit den Ausgaben für Crowdfunding gegengerechnet werden und ergeben so den Gewinn bzw. das Einkommen. Da Crowdfunding-Projekte in der Regel konkrete Ausgabeziele haben, sollte das kein Problem sein, die Ausgaben zu belegen. Falls dennoch ein Gewinn entstanden ist, muss dieser ganz normal versteuert werden, bei vielen Crowdfundern wird dazu eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung ausreichen.

Wenn eine Kapitalgesellschaft (UG, GmbH) hinter dem Crowdfunding-Projekt steht, muss auf den Gewinn in der Regel Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer bezahlt werden.

Muss ich Umsatzsteuer bezahlen?

Die kurze Antwort: Ja.

Unternehmer sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Als Kleinunternehmer kann man sich von der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind:

  • Im vorangegangenen Kalenderjahr darf der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern nicht höher als 17.500 Euro gewesen sein und
  • im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein

Bei Gründung muss gegenüber dem Finanzamt der voraussichtliche Gesamtumsatz realistisch geschätzt werden. Im Gründungsjahr ist allein auf den voraussichtlichen Gesamtumsatz des laufenden Kalenderjahres abzustellen, der inklusive Umsatzsteuer 17.500 Euro nicht übersteigen darf.

In der Konsequenz heißt dies, dass ein Crowdfunding-Projekt nicht mehr als 17.500 Euro umfassen sein darf, wenn man in der Zukunft von der Umsatzsteuer befreit bleiben möchte.

Wenn mehrere Leute gemeinsam ein Crowdfunding-Projekt machen, dann sind sie eine gemeinsame GbR und man kann dann den Umsatz auf verschiedene Personen aufteilen. Die Personen müssen aber dann einen entsprechenden Anteil in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Am besten sollte man die Aufteilung schriftlich festhalten.

Die Höhe der Umsatzsteuer beträgt in der Regel 19%. Wenn einzelne Prämien mit einem verringerten Umsatzsteuersatz belegt sind (beispielsweise Bücher – vollständige Liste), muss man bei den verkauften Prämien genau ausrechnen, wie hoch der Marktpreis des Gutes innerhalb der Prämie ist. Wer also eine Prämie zu 100 Euro verkauft, in der ein Buch enthalten ist, welches später zu 20 Euro im Laden verkauft wird, der bezahlt 7% Umsatzsteuer auf das Buch und 19% Umsatzsteuer auf den Rest. Andrea Kamphuis ist diejenige, die diesen Aspekt zuerst in die Debatte eingebracht hat.

Muss ich eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zahlen?

Die kurze Antwort: Ja, aber nur auf die Honorare der Dienstleister, die sich über die KSK versichern dürfen, und wenn man das Crowdfunding-Projekt unternehmerischer Natur ist.

Die Künstlersozialkasse ist die Sozialversicherung für bestimmte Berufe der Kultur- und Kreativwirtschaft, zum Beispiel Designer. In Deutschland ist jedes Unternehmen, welches regelmäßig auf Dienstleistungen aus diesen Berufen zurückgreift, abgabepflichtig für die KSK. Auch Vereine sind unter bestimmten Umständen verpflichtet, eine KSK-Abgabe zu zahlen, die Gemeinnützigkeit spielt keine Rolle (Infos).

Wer als Endverbraucher diese Dienstleistungen in Anspruch nimmt, braucht keine KSK-Abgabe zu zahlen. Aber wer über ein kommerziell orientiertes Crowdfunding-Projekt die Dienstleistungen in Anspruch nimmt, müsste vermutlich KSK-Abgaben zahlen. Ich bin auch der Meinung, dass die Plattformbetreiber eigentlich KSK-Abgaben leisten müssten.

Die Künstlersozialabgabe bezieht sich auf die Entgelte an die Künstler und Publizisten. Für 2014 muss man 5,2% auf die Honorare an die KSK abführen.

27 Replies

  • Hierzu habe ich zwei herausfordernde Fragen:

    1) Ich möchte per Crowdfunding mein Filmprojekt teilfinanzieren lassen. Da ich Privatperson bin und den Film aus künsterischem Interesse heraus produziere, möchte ich nicht extra ein Gewerbe anmelden. Nachdem der Film nun fertig ist, reiche ich ihn bei diversen öffentlich-rechtlichen Filmwettbewerben ein. Wenn ich nun rein hypothetisch dort ein Preisgeld gewinne, dann handelt es sich um keine gewerbliche Einnahmen und es ist in Ordnung?

    2)Den Fall von eben noch etwas weitergedacht: Was passiert, wenn ich mich einige Monate nach dem der Film auf diversen Filmwettbewerben sich als erfolgreich herausgestellt hat und ich mich entschließe, ihn nun als kostenpflichtigen Download in einer Online-video-Plattform anzubieten? Reicht es hierzu in diesem Moment ein Gewerbe anzumelden?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Thomas

  • Hallo Thomas,
    leider stellst du im vorangehenden Post die falsche Frage:
    Wenn deine Tätigkeit die eines Filme*machers* ist (und nicht z.B. die eines Film*verleihers*), bist du Freiberufler und brauchst sowieso kein Gewerbe anzumelden. Aber egal ob Gewerbe oder freier Beruf: Du musst auf jeden Fall Steuern bezahlen, sobald du aus dem Film Einnahmen generierst. Dazu zählen sowohl die Einnahmen aus dem Crowdfunding als auch ein eventuelles Preisgeld. Dafür bist du umsatzsteuerpflichtig (sogar wenn das Ganze mit einem Verlust endet), und auf einen eventuellen Überschuss musst du Einkommensteuer entrichten.
    Goetz

  • Sehr interessanter Artikel, Dankeschön!

    Ich habe auch noch eine spezielle Frage (bin mir aber in der ganzen Angelegenheit relativ unsicher, also korrigiert mich ruhig):

    1. Soweit ich weiß muss ich beim Verkauf von Waren ins Nicht-EU Ausland keine Umsatzsteuer zahlen. Wäre es dann nicht möglich für jede angebotene Gegenleistung zwei „Perks“ zu erstellen, einen für Leute innerhalb der EU der Steuern beinhaltet, und einen für übriges Ausland ohne Steuern. Denn eigentlich müsste ich ja nur für die Waren die nach Europa verkauft werden Umsatzsteuer zahlen, oder?

    2. Es wurde ja schon erläutert, dass man ein Gewerbe anmelden muss. Wenn die Kampagne zum Start meines eigenen Unternehmens gedacht ist (speziell, um das erste eigene Produkt zu finanzieren), wie sieht es damit aus? Reicht zu Anfang ein Gewerbe anzumelden? Muss ich direkt ein Unternehmen Gründen (sagen wir 1-Euro-GmbH, also UG (haftungsbeschränkt) )? Und wenn ja, muss das vor der Kampagne geschehen, oder reicht das im Falle des erfolgreichen Funding hinterher?

    Schon einmal vielen Dank! Hoffe jemand kennt die Antwort auf meine Fragen.

    Viele Grüße, Pascal

  • Hallo,
    ich habe eine Frage, welcher Betrag in diesem Fall versteuert wird?
    Ich bin aus Estland und habe einen Crowdfunding Projekt, das ist ein Computerspiel.
    Obwohl Estland zu EU gehört habe ich keinen Zugang zum Crowdfunding Plattform. Dafür brauche ich einen Agent aus Deutschland. Ich habe einen gefunden. Er hat eine Deutsch Staatsangehörigkeit, Wohnsitz in DE und er ist Angestellter.
    Dieser Agent wird von mir 10% von der Summe, die ich über Crowdfunding Plattform erhalten werde, kriegen.
    Für meinem Projekt als Startkapital brauche 100.000,- EUR. Z.b. der Projekt hat 150.000,- EUR bekommen. Die 15.000,- EUR wird der Agent in DE erhalten. Und die restliche Summe wird nach Estland überwiesen.
    1. Was wird in DE versteuert?
    2. Welche Steuer wird der Agent in DE zahlen?
    3. Es ist nur einmalig, muss mein Agent die Gewerbe anmelden?

    Ich werde sehr Ihnen Dankbar, wenn Sie mir helfen könnten.

  • Wie ist es, wenn ich ein Crowdfunding-Projekt starten möchte, um meiner Schwester und meiner Nichte in einer existentiellen Notlage finanziell zu helfen? Es handelt sich um kein Projekt bei dem später etwas verkauft werden soll, kein Gewerbe, nichts dergleichen. Danke für eine Antwort.

  • Gut zu wissen, dass Schenkungen zwischen Privatpersonen nach dem EStG bis zu einem Freibetrag von 20.000 Euro pro Person steuerfrei sind. Mein Neffe möchte auch ein Projekt zum Crowdfunding geben. Ich werde ihn davor warnen, dass für ihn nur unter Umständen das Steuerprivileg der Schenkung gelten würde.

  • Gut zu wissen, dass die Unterstützung beim Crowdfunding als Schenkung zwischen Privatpersonen anzusehen ist, die nach § 16 ErbStG bis zur Höhe von 20.000 Euro pro Person steuerfrei ist. Mein Neffe möchte ein Start-up gründen. Er wird sich freuen, dass er Spenden bis zu 20 000 Euro einnehmen kann, ohne dass er sich besteuern lassen muss.

  • Ich bin Firmeninhaber und brauche jetzt für die Absegnung einiger Unterlagen einen Steuerberater. Die Annahme, dass Beiträge ohne Gegenleistungen auf den ersten Blick teilweise als Schenkung angesehen werden, ist sehr interessant. Ich denke, da ich generell noch offene Fragen habe und zukünftig mehr über die Thematik der Steuern in Erfahrung bringen möchte, bin ich bei einem kompetenten Steuerberater in sichern Händen.

  • Gut zu wissen, dass das gesamte Crowdfunding-Projekt eine Gegenleistung für den Geldgeber ist und damit nicht als steuerfreie Schenkung anzusehen ist. Mein Neffe möchte ein eigenes Crowdfunding-Projekt gründen. Er weiß dank dieses Beitrags, dass er die aus dem Crowdfunding erzielten Einnahmen besteuern lassen muss.

  • Gut zu wissen, dass man in Deutschland immer ein Gewerbe anmelden, wenn man langfristig unternehmerisch tätig sein will und Gewinnabsichten erzielen will. Mein Onkel möchte ein Gewerbe in nächster Zukunft anmelden. Er weiß, dass er zur Anmeldung seiner Tätigkeit verpflichtet ist, solange er diese mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt.

  • Gut zu wissen, dass im Steuerrecht für jede Schenkung ein Freibetrag von 20.000 Euro pro Person steuerfrei ist. Mein Onkel möchte eine Schenkung an seine Ehefrau vornehmen. Er freut sich, dass diese steuerfrei wäre, da sie viel weniger als 20.000 Euro betragen würde.

  • Gut zu wissen, dass die Schenkung zwischen Privatpersonen nach dem deutschen Erbschaftssteuergesetz mit einem Freibetrag von 20.000 Euro pro Person privilegiert wird. Mein Onkel hat von seinem Vater eine Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erhalten. Er freut sich, dass diese unter 20.000 Euro liegt und damit vom Freibetrag umfasst ist.

  • Danke für den informativen Beitrag über Crowdfunding. Meine Cousine möchte ein Crowdfunding-Projekt starten und benötigt noch mehr Informationen dazu. Gut zu wissen, dass man immer einen Anwalt für Steuerrecht oder einen Steuerberater konsultieren sollte, um sicherzugehen.

  • Danke für die Aufklärung über Crowdfunding. Meine Cousine möchte eine gute Idee crowdfunden und überlegt, wie es steuerrechtlich für sie aussehen würde. Gut zu wissen, dass es, sobald man eine Einkommensteuererklärung erstellen lassen möchte, als Posten einbezogen werden muss.

  • Pingback: reduslim farmacia
  • Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Steuern beim Crowdfunding. Gut zu wissen, dass dieses keine Schenkung ist und somit Steuern mit sich bringt. Ich möchte gerne eine Crowdfunding Kampagne starten und werde mich dann nochmal von einem Steuerberater beraten lassen.

Comments are closed.