Airbnb spaltet das Internet. Die beliebte Plattform zur Vermietung von Zimmern oder ganzen Wohnungen ist für einen Teil der Gesellschaft eine tolle Innovation im Rahmen der Bewegung zu Collaborative Consumption, für die anderen eine Gefahr, weil aus Mietwohnungen Gästewohnungen werden, weniger Hotelzimmer gebucht werden und dem Staat Steuereinnahmen entgehen, die bei privat untervermieteten Wohnungen in der Regel nicht angegeben werden.
Auch die jeweilige Umgebung einer dauerhaft via Airbnb-vermieteten Wohnung ist oft gespalten – während die Restaurants, Geschäfte und Läden eines Kiez von den Touristen profitieren, so beklagen sich Anwohner zum Teil über die temporären Nutzer.
Die Reaktion der Politik steht noch aus – in New York denkt man offen darüber nach, Airbnb zu verbieten, in anderen Städten werden gewerbemäßig vermietete Wohnungen im Internet gesucht und die Vermieter mit Strafzahlungen belegt.
Schon 2009 hatte das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden, dass es ein Grund für eine fristlose Kündigung sein kann, wenn ein Vermieter seine Wohnung gewerblich als Ferienwohnung vermietet, wenn davon der Vermieter nicht in Kenntnis gesetzt wird oder dies im Mietvertrag explizit ausgeschlossen wird. Das Amtsgericht hatte dem Vermieter im wesentlichen Recht gegeben, die fristlose Kündigung und die verlangte Räumung nicht beanstandet und sogar der beklagten Mieterin die Kosten für die Detektei auferlegt, welche der Vermieter einsetzte, um zu erheben, ob die Mieterin tatsächlich in ihrer Wohnung wohnen blieb. Continue reading „Hat das Amtsgericht Berlin-Mitte defacto @airbnb für Mieter verboten?“