Das geraubte digitale Vermächtnis: Verstossen Rösler und Brüderle gegen das Bundesarchivgesetz?

Philip Rösler und Wolfgang Brüderle haben ihre Facebook-Profile gelöscht, so berichten verschiedene Medien die Erkenntnisse von unseren geschätzten Kollegen Jona und Martin von Pluragraph. Aber in der Regel schreiben die Medien nur darüber, dass sie das tun, weil die beiden FDP-Spitzenpolitiker Angst vor den negativen Kommentaren auf ihren Seiten haben.

In Wirklichkeit ist der Skandal viel größer. Ob Rösler oder Brüderle Angst vor den negativen Kommentaren haben, kann doch nicht entscheidend dafür sein, ob eine öffentliche Kommunikation von zwei derzeit noch aktiven Politikern einfach gelöscht werden kann? Denken die beiden, ihre öffentlichen Profile auf Facebook sind ihre Privatangelegenheit? Denkt ihre Partei, dass die Profile der Politiker nach dem Wahlkampf keine Relevanz mehr haben?

Das Bundesarchivgesetz regelt eigentlich sehr deutlich, dass alle Verfassungsorgane ihre Kommunikation zur Archivierung anbieten müssen:

Die Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes, die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und die sonstigen Stellen des Bundes haben alle Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben einschließlich der Wahrung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nicht mehr benötigen, dem Bundesarchiv […] zur Übernahme anzubieten […].

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