Wer gewinnt eigentlich beim Leistungsschutzrecht? Überraschenderweise gewinnen alle – Verleger, Google, Blogosphäre. Nur die Wahrheit bleibt auf der Strecke. Und journalistische Innovationen, weil weder Google noch die Presseverleger glaubhaft sich für neue Geschäftsmodelle im Internet einsetzen, die wegkommen von der Dichotomie von Kostenloskultur vs. Paywall. Und auch das Parlament hat am Ende verloren – und zwar unabhängig von Regierungs- oder Oppositionszugehörigkeit, weil es sich von Google und den Verlegern als schmierige Projektionsfläche einer Kuchenaufteilung benutzen ließ.
Wer morgen in Jubel oder Trauer ausbricht, wenn das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Bundestag beschlossen wird, versteht nicht, dass weder für Google noch für die Presseverleger das Gesetzgebungsverfahren der Austragungsort der Konflikte ist. Sowohl Google als auch die Presseverleger haben ihre Ziele eigentlich schon längst erreicht. Deswegen ist es für beide Parteien auch vollkommen unerheblich, wie die Abgeordneten morgen im Parlament abstimmen.
Wenn man die Lobbyarbeit der Presseverleger in den letzten fünf Jahren verstehen will, muss man sich vor Augen halten, dass das Leistungsschutzrecht nicht Ziel der Verleger war, sondern nur Mittel zum Zweck. Zweck der Debatte um das Leistungsschutzrecht war es für die Verleger, sich als integraler Bestandteil der öffentlichen Meinungsbildung zu etablieren – die Presseverleger als wichtigstes Standbein der vierten Gewalt. Nicht mehr die Vielfalt der Presselandschaft, sondern die Erhaltung des Geschäftsmodells der Printzeitung ist mittlerweile Staatsräson. Kein Politiker würde sich trauen, die Veränderung des Marktes für Printzeitungen als Teil des Fortschritts anzusehen, der er ist – sondern die Verleger haben es eindrucksvoll geschafft, das Meme zu etablieren, dass jedes Mittel recht ist, um die Print-Zeitungen abzusichern, denn sonst droht der Untergang des Abendlandes oder noch mehr.
Dieses Argument stärkt die Presseverleger auch bei einem ganz anderen Thema – dem Depublikationsgebot für die öffentlich-rechtlichen Sender. Nur vor diesem Hintergrund ist es zu verstehen, dass die Politik trotz 8 Milliarden aus der Haushaltsabgabe bereit ist, das wirtschaftliche Interesse der Presseverleger über das Interesse am unbeschränkten Zugang zu öffentlich-finanzierten Medien zu stellen. Continue reading „Digitale Marionetten: Was hinter der LSR Debatte steckt“